Eidgenössische Abstimmung vom 28. September 2025

Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 28. September 2025, um über folgende Vorlagen abzustimmen:

EIDGENÖSSISCHE VORLAGEN

1 Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuen auf Zweitliegenschaften

2 E-ID-Gesetz

Wer am  8. September 2025 noch nicht im Besitze des Stimmmaterials ist, soll dies umgehend auf der Gemeindekanzlei (Tel. 027 946 43 70) melden.

Briefliche Stimmabgabe (Siehe Anleitung auf dem Rücksendungsblatt)

Bei der brieflichen Stimmabgabe sind zwei Varianten möglich:

a)    Per Post gemäss Weisungen auf dem Rücksendungsblatt

b)    Übermittlungsumschlag unfrankiert auf der Gemeindekanzlei in die Urne werfen.

WICHTIG!     Der Übermittlungsumschlag darf nicht in den Gemeindebriefkasten geworfen werden, da sonst die Stimme ungültig ist!

Für die briefliche Stimmabgabe wird die Urne wie folgt geöffnet:

Während den ordentlichen Bürostunden ab Erhalt des Stimmmaterials jeweils am

Montag: 14.00 -16.30 Uhr   

Mittwoch: 14.00-18.00 Uhr

Donnerstag: 08.00-11.30 Uhr 

Freitag: 08.00-11.30 Uhr am 26. September 2025

Öffnungszeiten der Urne

Sonntag, 28. September 2025             09.30 – 10.30 Uhr

Bitte am Wahltag das bedruckte Stimmkuvert und das Rücksendungsblatt mitbringen. 

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