Informationen zum Winterdienst

Eggerberg/Finnen

Der Schnee kann nicht an allen Orten gleichzeitig weggeräumt werden. Die Aufwendungen des Gemeinwesens für den winterlichen Strassendienst müssen in einem vernünftigen Verhältnis zu seinen Mitteln und zu seinen übrigen Auslagen stehen.

Gemäss Artikel 103 des kantonalen Strassengesetzes sind öffentliche Strassen nach Massgabe der vorhandenen technischen und personellen Möglichkeiten und soweit es wirtschaftlich und ökologisch zu verantworten ist, von Schnee zu räumen.

Infolge dessen werden für die Schneeräumung und die Bekämpfung der Winterglätte die Strassen auf dem Gemeindegebiet von Eggerberg entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung in nachfolgende Dringlichkeitsstufen eingeteilt.

Dringlichkeitsstufen

1. Dringlichkeitsstufe: Wohnzone Eggerberg/Eggen
1.1 Bahnhofstrasse – Mühlackern – Tenneri
1.2 Chumilti – Halta – Berg – Aegertschlüocht
1.3 Dorf – Eggerbergerstübli – Weingarten
1.4 Parkplätze/Gemeindezufahrten und Wege: Dorf, Mühlackern, Tenneri, Schliecht, Weitematte, Halta, Engernhaus, Berg, Eggen

2. Dringlichkeitsstufe: Ferienhauszone
2.1 Eggen – Reservoir Howette – Hohwang
2.2 Hohwang – Wier – Finnen bis grosser Parkplatz

3. Dringlichkeitsstufe: Finnen grosser Parkplatz – zum Orte Wychjia

Räumung

Bei anhaltendem Schneefall werden die Strassen der 1. Dringlichkeitsstufe wiederholt geräumt, jene der 2. und 3. Dringlichkeitsstufe werden danach und gemäss nachfolgenden Angaben geräumt. Auf landwirtschaftlichen Flurstrassen sowie auf privaten Zufahrten oder Parkplätzen wird seitens der Gemeinde kein Winterdienst geleistet.

1. Dringlichkeitsstufe

Der Winterdienst in 1. Dringlichkeitsstufe umfasst die Schneeräumung (Schwarzräumung) und die Glatteisbekämpfung auf allen Strassen und Fusswegen in bewohnten Gebieten, sofern deren Notwendigkeit ausgewiesen ist und der Zustand eine rationelle Arbeitsweise erlaubt. Die öffentlichen Parkplätze werden in den Winterdienst mit einbezogen. Bei der Schwarzräumung werden Schneeräummaschinen, -geräte und auftauende Mittel für die Bekämpfung der Winterglätte und zur Erreichung einer schnee- und eisfreien Fahrbahn eingesetzt.

2. Dringlichkeitsstufe

Unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit und der Verhältnismässigkeit wird ausserhalb bewohnter Gebiete wie die Ferienhauszone Wier / Finnen in 2. Dringlichkeitsstufe ein reduzierter Winterdienst (Weissräumung) bis zum grossen Parkplatz in Finnen ausgeführt. Die Verkehrsflächen mit reduziertem Winterdienst sind entsprechend gekennzeichnet.

Bei extremen Schnee- und Witterungsverhältnissen kann es jederzeit vorkommen, dass der Unterhalt mangelhaft ist oder gewisse Abschnitte der Findnerstrasse sogar gesperrt werden. Die Sperrung wird jeweils über die üblichen Infokanäle (Radio Rottu und WB) bekannt gegeben.

3. Dringlichkeitsstufe

Nur wenn die Wirtschaftlichkeit und Verhältnismässigkeit zu verantworten ist und die Zumutbarkeit und die Witterungsverhältnisse und -Vorhersagen von Meteo Schweiz es zulassen, wird die Finderstrasse vom grossen Parkplatz bis zum Orte Wychja in 3. Dringlichkeitsstufe geräumt. Die Arbeiten werden nur mit eigenen Ressourcen ausgeführt.

Zu beachten ist

Während den Räumungsarbeiten kann es kurzfristig zu Sperrungen der Strassen kommen. Diese Sperrungen werden nicht angekündigt.

Schnee von Privatplätzen und Zu- und Ausfahrten darf nicht auf öffentlichen Strassen abgelagert werden. Wenn dadurch zusätzliche Räumungsarbeiten notwendig werden, wird im Wiederholungsfall den betroffenen Grundeigentümer der Mehraufwand in Rechnung gestellt. Ebenso dürfen Hydranten nicht mit Schnee zugedeckt oder ringsherum Schneehaufen aufgetürmt werden.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte sind von öffentlichen Parkplätzen und Ausweichstellen zu beseitigen damit ein reibungsloser Winterdienst gewährleistet werden kann.

Ergänzung zur 1. Dringlichkeitsstufe, Beschluss gemäss Gemeinderatssitzung vom 2. Februar 2021

Damit die Dorfwege innert nützlicher Frist geräumt werden können, werden zusätzliche Helfer/Innen durch den Gemeinderat organisiert, respektive können sich freiwillige Helfer/Innen beim zuständigen Gemeinderat für die Arbeitsabsprache melden.

Die Gemeinde finanziert nur Schneeräumungsarbeiten welche mit einer Fräse ausgeführt werden. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für die durchgeführte Arbeit und beteiligt sich nicht an Betriebs- Unterhalts- oder Reparaturkosten der eingesetzten Maschinen.

Eine Einsatzanmeldung hat in Absprache mit dem Gemeindearbeiter oder dem zuständigen Gemeinderat zu erfolgen. Die Vorlage für den Stundenrapport ist beim zuständigen Gemeinderat zu beziehen. Ohne vorgängige Arbeitsabsprache werden die Arbeitseinsätze nicht finanziell abgegolten.

Finanzielle Stundenansätze

Fräsenführer/In Fr. 20.00 / Stunde
Entschädigung für Fräse Fr. 10.00 / Stunde

Es wird ein Pauschalbudget von maximal Fr. 1500.00 pro Wintersaison gesprochen. Den Entschädigungsansätzen entsprechend können maximal 50 Stunden pro Winter entschädigt werden. Je nach Exposition und Höhe ist mit unterschiedlicher Schneemenge zur rechnen. Ebenso sind die Räumungsanforderungen unterschiedlich und entsprechend wird der Zeitaufwand wie folgt geschätzt:

  • Gemeindeweg Eggen: ca. 15 bis 17 Std. 
  • Bärg und Engeruhüs: ca. 10 bis 12 Std. 
  • Mühlackern: ca. 8 bis 10 Std.