Unten können Sie entsprechende Formulare und Dokumente für Ihr Bauvorhaben downloaden.
EFH und Um- und Anbauten
Zuständigkeit Gemeinderat
Zuständigkeit Kantonale Baukommission
(gemäss Art. 26 BauV)
mit Nutzungsbeschränkung Erstwohnung (gemäss Art. 7 Bundesgesetz über Zweitwohnungen)
von weniger als 150 m²
mit geringer Höhe < 11 m
mit mittlerer Höhe 11 m bis 30 m
mit mittlerer Höhe 11m bis 30m
mit grosser Höhe > 30m
in einer Bauzone ohne Baubewilligungspflicht gemäss RPG Art. 18a & RPV Art. 32a (Frist: 30 Tage vor Baubeginn)