Permis C - Niederlassungsbewilligung

Sind Sie bereits seit 5 Jahren im Besitze einer Aufenthaltsbewilligung B, haben Sie das Anrecht, eine Niederlassungsbewilligung zu beantragen.

Bewilligung beantragen

Folgende Unterlagen werden dafür von der Gemeinde verlangt:

  • Original Aufenthaltsbewilligung B
  • Antrag um Aufenthaltstitel (siehe Dokument)
  • Arbeitsvertrag (unbefristet)
  • 1 Passfoto
  • Kopie Reisepass / ID
  • Kopie der letzten drei Monatslöhne
  • Anmeldebestätigung der besuchten Schulen
  • Bestätigung Arbeitslosigkeit (offene Rahmenfrist)
  • Bestätigung der Sozialhilfe (dsw-bestaetigung@admin.vs.ch)
  • Betreibungsregisterauszug (027 606 16 70)
  • Schweizerischer Strafregisterauszug
  • Sprachdiplom Sprachdiplom einer fide-anerkannten Sprachschule im Niveau A2 mündlich und A1 schriftlich, falls der Gesuchsteller keine Schweizer Schule (weniger als 3 Jahre) besucht hat oder die Muttersprache nicht deutsch ist *
  • Bestätigung Krankenversicherung
  • Bestätigung des gemeinsamen Haushalts, wenn die Bewilligung durch Familiennachzug erteilt wurde

* ausgenommene Staaten: Fürstentum Lichtenstein, Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien

Bewilligung verlängern

Sind Sie bereits im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung C, ist diese aber abgelaufen, benötigt die Gemeinde für die Verlängerung folgende Unterlagen:

  • Original Niederlassungsbewilligung C
  • Antrag um Aufenthaltstitel (siehe Dokument)
  • Kopie Reisepass / ID
  • Bestätigung der Sozialhilfe (dsw-bestaetigung@admin.vs.ch)
  • Betreibungsregisterauszug (027 606 16 80)

Über die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung entscheidet die kantonale Dienststelle für Bevölkerung und Migration, Sitten. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel zwischen 12 und 14 Wochen.