Eidgenössische Abstimmung vom 08. März 2026

Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 08. März 2026, um über folgende Vorlagen abzustimmen:

EIDGENÖSSISCHE VORLAGEN

1  Initiative „Bargeld ist Freiheit“ und direkter Gegenentwurf

2  SRG-Initiative

3  Klimafonds.-Initiative

4  Bundesgesetz über die Individualbesteuerung

Wer am  16. Februar 2026 noch nicht im Besitze des Stimmmaterials ist, soll dies umgehend auf der Gemeindekanzlei (Tel. 027 946 43 70) melden.

Briefliche Stimmabgabe (Siehe Anleitung auf dem Rücksendungsblatt)

Bei der brieflichen Stimmabgabe sind zwei Varianten möglich:

a)    Per Post gemäss Weisungen auf dem Rücksendungsblatt

b)    Übermittlungsumschlag unfrankiert auf der Gemeindekanzlei in die Urne werfen.

WICHTIG!     Der Übermittlungsumschlag darf nicht in den Gemeindebriefkasten geworfen werden, da sonst die Stimme ungültig ist!

Für die briefliche Stimmabgabe wird die Urne wie folgt geöffnet:

Während den ordentlichen Bürostunden ab Erhalt des Stimmmaterials jeweils am

Montag: 14.00 -16.30 Uhr   

Mittwoch: 14.00-18.00 Uhr

Donnerstag: 08.00-11.30 Uhr 

Freitag: 09.00-11.00 Uhr am 06. März 2026

Öffnungszeiten der Urne

Sonntag, 08. März 2026            09.30 – 10.30 Uhr

Bitte am Wahltag das bedruckte Stimmkuvert und das Rücksendungsblatt mitbringen. 

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