Kandidatenliste Burgergemeinde für die Legislaturperiode 2025-2028

Da in der gesetzlichen Frist nur eine einzige Liste für die Wahl des Burgerrates hinterlegt wurde, sind alle Kandidaten dieser Liste ohne Urnengang bzw. in stiller Wahl gemäss Gesetz über politischen Rechte Art. 159 Abs. 1 kGPR) gewählt.

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