Bekanntmachung Gemeinderatswahlen 13. Oktober 2024

Da in der gesetzlichen Frist nur eine einzige Liste für die Wahl des Gemeinderats, eine einzige für die Wahl des Richters und eine einzige Wahl des Vizerichters hinterlegt wurde, sind alle Kandidaten dieser Liste ohne Urnengang bzw. in stiller Wahl gemäss Gesetz über politischen Rechte Art. 159 Abs. 1 kGPR) gewählt.

Ergänzungswahl Gemeinderat

Weil die Zahl der Kandidaten der Liste des Gemeinderates keiner ist als die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder (4 Kandidaten für 5 Sitze), findet am Sonntag, 13. Oktober 2024 eine Ergänzungswahl nach dem Majorzsystem ohne Listenhinterlegung für die Vervollständigung des Gemeinderates statt.

 

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